Seit
über 10 Jahrzehnten beschäftigen wir uns mit der Instandstellung von
geschädigten Bleiverglasungen. Dies bedeutet bei Glasbruch - noch
bestehende Glassubstanzen ausbauen - wiederum ein
farbton-/strukturgleiches Ersatzglas einbauen oder das Überlöten bei den
Bleiprofil-Bruchstellen mit Zinnlot oder partiell Bleiprofiel ersetzten
oder Windeisen mit Haften neu aktivieren, etc.. Glas-Blei-Einheiten mit
Bauchungen ausbauen begradigen, festigen mit geeigneten Massnahmen und
Wiedereinbau an gleicher Stelle...
Glasmaler-Blog über Aktivitäten im Atelier Martin Halter Bern
Das Drei-Generationen-Glasmaler-Atelier HALTER ist seit Oktober 2023 im SIKART Lexikon dokumentiert /registriert (SIKART
Lexikon zur Kunst in der Schweiz ist ein Lexikon des Schweizerischen
Instituts für Kunstwissenschaft zur historischen und zeitgenössischen
Kunst in der Schweiz).
direkten Kontakt weitere Informationen: Martin Halter in Bern Haupt-Webseite Atelier für Glasmalkunst Bern
Unser Angebot ist sehr breit gefächert, z.B. auch...das Ersetzen von defekten Glas-Einsätzen mit Decor-Oelfarbenauftrag bei Möbeln aus der Biedermeier-Zeit. info@glasmalkunst.ch
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Martin Halter beschäftigt sich als Experte, Berater und Gestalter für, wegen, mit Glasmalerei, - seine über 50-jährige berufliche Erfahrung wird er bei Bedarf überall dort einbringen, wo sich private Personen oder Institutionen dafür interessieren. Verbleibende Kontakt-Adressen: Martin Halter Bern
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...bei uns sind Sie richtig - überzeugen Sie sich selbst, denn wir kennen als professionelle Glasmaler und Kunstglaser keine Halbwahrheiten.
Es entspricht unseren berufsethischen Grundsätzen, immer das Ganze im Auge zu behalten - nur keine Bricolage. Wir setzen buchstäblich auf Kunst und Handwerk unteilbar vereint.
Haben Sie eine in Mitleidenschaft gezogene Glasmalerei oder eine defekte Bleiverglasung - lassen Sie sich hier im . Atelier Halter in Bern . beraten (nach vorrangiger Terminvereinbarung!)
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Aktuelle Befindlichkeiten, anstehender Probleme im Bereich Glasgemälde- und Kirchenfenster-Restaurationsmassnahmen
Martin Halter, Glasmaler /Kunstglaser EFZ und Glasmaler-Restaurator IER in CH-3013 Bern
Die in der Gegenwart überproportionale Einflussnahme einer wissenschaftlichen Doktrin, zur Sicherung und Rettung geschädigter oder in Mitleidenschaft gezogener Glasmalerei, widerspricht in vielen Fällen, dem eigentlich hohen Anspruch, sich diesem Themenbereich ernsthaft und effizient annehmen zu wollen. Denn, weitestgehend wurden die Konservatorischen Richtlinien zur Erhaltung und zum Schutz von Glasmalereien mehrheitlich von Exponenten der Wissenschaft im Alleingang auf- und zusammengestellt. Bei genauerer Betrachtung des Inhalts, bemerkt man als langjähriger Fachmann an vorderster Front, wie sich Beschreibungen oder Hinweise zu spezifischen Situationen vielfach unverbindlich halten oder gar widersprechen.
Es fehlt die praxisbezogene Komponente, welche man bei den Hinweisen oder Beschreibungen zu bestimmten Sachverhalten eindeutig vermisst. Durch das Fehlen verlässlicher Angaben, welche sich tatsächlich an einer praxisbezogenen Ausrichtung orientieren könnten, so lassen sich aktuelle eher irreführend interpretieren.
Bei anstehenden Situationen, wo eine in Mitleidenschaft gezogene Glasmalerei einer Restauration zu unterziehen ist, erlebt man im Vorfeld immer noch zu oft, wie unbeholfen sich offiziell ernannte Entscheidungsträger*Innen von der Denkmalpflege auf kolportierte Aussagen oder Hinweisen - einzig auf sogenannt offiziell agierender Institutionen für Glasgemäldeforschung berufen möchten - aber leider aus verständlichen Gründen nicht bemerken können, dass zuweilen ein theoretischer Rat oder ein Hinweis zu einer zu verfolgenden Verarbeitungstechnik aus solchen Institutionen, nicht wirklich als glaubwürdig einzustufen sind. Aus Selbsterfahrung ist mir bewusst, dass ich mich in solchen Fällen um so mehr gewissenhaft als Praktiker einbringen muss, um zu verhindern, dass ein weiteres Original für die Zukunft abhanden kommen könnte. Selbst dann, wenn sich dabei eine Ansprechperson von mir im Moment angegriffen fühlen muss, habe ich mir dennoch die Chance zugelassen, um eine weitere Person, wie in diesem Falle aufzuklären, was praxisorientiert und verantwortlich zu vertreten ist und was eben nicht! Einfach der historischen Substanz zuliebe.-
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Andererseits kann ein Praktiker im Alltag von den Launen der Entscheidungsträger*Innen sehr abhängig verbleiben, selbst wenn dieser sich für den Erhalt eines Originals gewissenhaft und kompetent einsetzen würde. So ergeben sich Beispiele genug, wo sich Praktiker begründet weigerten, eine fragwürdige Auflage zur Ausführung einer Restauration einzuhalten. Mit dem Resultat, dass diesen ganz einfach der Auftrag entzogen wurde. Solche Machtspiele werden eben auch begleitend immer wieder neu festgestellt und bleiben ein ungelöstes menschliches Armutszeugnis.
Demnach sich insbesondere Historiker*Innen und Wissenschaftler*Innen immer sehr gerne auf solche Konservatorische Richtlinien berufen und auch an diesen festhalten möchten, bleibt es zuweilen nicht verwunderlich, falls die Genannten selbst durch die widersprüchlich aufgeführten Richtlinien verunsichert oder irritiert werden, dass sie sich bei ihrer Aufgabenerfüllung, z.B. als Projektbegleiter nur unnötig überfordert fühlen müssen.
Vielen Menschen bleibt es in solchen Situationen fremd, sich eine eigene Überforderung eingestehen zu müssen. Derweil setzt sich dann meistens das eigene Ego oder die reine Willkür durch und so kann sich lange Zeit unbemerkt, eine nicht mehr einzugrenzende Eigendynamik entwickeln und letztendlich durchsetzen, wo jedoch eine ursprünglich gewissenhafte Restaurations-Massnahme an der schützenswerten Original-Substanz – sodann einmal mehr, einmal weniger - unter solch speziellen Gegebenheiten zu leiden hätte oder sogar für die weitere Zukunft das Original dem gänzlichen Zerfall zugeführt würde.
Die heute immer noch geltenden Richtlinien, für konservatorische Massnahmen bei historisch-relevanten Glasmalereien, stehen bloss auf Papier, jedoch inwiefern solche im Ernstfall real umzusetzen sind, ist alleine davon abhängig, nach welchen Kriterien und nach welchem Verständnis verantwortliche Personen bereit sind zu handeln. Leider gibt es sehr viele negative Beispiele, wo die Distanz zum schützenwerten Original einfach zu gross verbleibt und wo wegen Missachtung selbst vermeintlich kleiner Ungereimtheiten, die Original-Substanz weiterhin zu leiden hat. Meistens kümmert sich das ehemals verantwortliche Entscheidungsgremium während der Ausführungsphase, danach wenig oder gar nicht darum, wie sich die Befindlichkeiten an der restaurierten Substanz weiterhin entwickeln würden oder ob es z.B. verdeckte Mängel zu bestanden gilt.
Der Kostenaufwand für die Instandstellung oder Sicherung glasmalerischer Substanz, sollte keinen dominierenden Einfluss auf die Entscheidungsgrundlage haben, wie eine Reparatur-Ausführung zu handhaben ist. Der Stellenwert einer Restauration und dessen Beurteilung, sollte sich in erster Linie auf den eigentlichen Sachverhalt und die Umstände konzentrieren. Gestützt auf vorliegende Offerten, sollte der Unternehmer vor Ort die Gelegenheit haben, um sein Vorgehen vor einem Entscheidungsgremium klärend zu kommunizieren.
Erst durch eine übereinstimmende Klarheit auf beiden Seiten, bleiben unliebsame Überraschungen inbezug auf Verarbeitungstechnik weitestgehend ausgegrenzt.
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