Freitag, 17. Mai 2024

Restaurierung Glasmalerei-Atelier Martin Halter CH-3013 Bern - professionelle und effiziente Serviceleistung - Referenzarbeiten

 Sensible Aufgabenerfüllung im Interesse einer nachhaltigen Substanz-Erhaltung

aktualisiert per 17.05.2024

Ganzheitliche Serviceleistungen 

bei der Umsetzung von Reparaturen an Bleiverglasungen und Glasmalereien

Es geht darum immer auch den Grund zu kennen, warum eine Bleiverglasung oder Glasmalerei in Mitleidenschaft gezogen wurde. Dies setzt eine seriöse Instandstellung voraus, um eine Reparatur oder Sanierung an der Substanz möglichst effizient ausführen zu können.
Die Verbleiung ist stets betreffend ihrer Funktionalität und Stabilität vor Ort zu überprüfen. Eine voreilige Entscheidung, sich lediglich für eine Konservierung einer vorhandenen Verbleiung zu entscheiden, kann einer Nachhaltigkeit sehr abträglich sein.

In einem Buch über Glasmalerei von 1912, wird bereits darauf verwiesen:
Auch das Bleinetz müsste erneuert werden, sobald diese Bleiprofile den Einzel-Glasteilen nicht mehr den festen Zusammenhalt gewähren können. Kunstgeschichtliche Bedenken können nicht massgebend sein, da das Bleinetz als rein technisches Hilfsmittel nur solange Recht auf Konservierung hat, als es seinen Zweck zu halten und festzufügen, erfüllt.
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Glasmaler-Blog über Aktivitäten im Atelier Martin Halter Bern

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Weitere Atelier-Arbeiten

Das Drei-Generationen-Glasmaler-Atelier HALTER ist seit Oktober 2023 im SIKART Lexikon dokumentiert /registriert (SIKART Lexikon zur Kunst in der Schweiz ist ein Lexikon des Schweizerischen Instituts für Kunstwissenschaft zur historischen und zeitgenössischen Kunst in der Schweiz).

 

Die zuweilen fragwürdigen Aussagen oder Empfehlungen von einzelnen Kunsthistoriker:innen, betr. Restaurierungs-Massnahmen an beeinträchtigter oder geschädigter Original-Substanz, lässt diese sodann für eine weitere Zukunft ungesichert zurück:

Da ist zum Beispiel bei einer Baustelle die Rede davon, falls eine Bleiverglasung eine Wölbung aufzuweisen habe, wäre diese einfach mit Gegendruck (ohne Ausbau) zu begradigen.  Eine solche Empfehlung entnehme ich aus einem Vorgabe-Protokoll eines "best ausgewiesenen Vertreters des Denkmalschutzes" – eine Weisung an den damit beauftragten Glasmaler, welcher die bestehenden, über 150jährigen Bleiverglasungen vor Ort zu überprüfen hat. - Dieses Beispiel zeigt auf, wie deutlich sich die Distanz in den letzten drei Jahrzehnten zum eigentlichen Kunsthandwerk aktuell vergrössert hat. Zunehmend verbleibt das Glasmaler-Kultur-Erbe in der Gegenwart einer subjektiv überproportionalen  Verwissenschaftlichung unterworfen. Ein solcher Tatbestand lässt viele Fragen unbeantwortet. Das Thema der Neuverbleiung will man, wegen z.T. unbegründeten Berührungsängsten, einfach ausgeklammert wissen. Man verkennt, dass sich die Aufgabenerfüllung von Bleiprofilführungen (den Zusammenhalt von Einzel-Glasteilen) bloss nur auf eine bestimmte Zeit eingrenzend verantworten lässt. Die vielfach geforderte Konservierung von Bleiprofilen entspricht in etwa einer gut gemeinten Kosmetik-Pflege. Gegen die Zerfallserscheinung der Bleisubstanz (Oxidation) kann eine eingeleitete Konservierung äusserst wenig ausrichten. Die Entscheidung über das Ersetzen von alten Bleiprofilen - durch neue - hängt eben von sehr vielfälltigen Faktoren ab, was von Fall zu Fall zu beantragen ist. Insbesondere auch, wie im angesprochenen Beispiel, inwiefern sich eine Bleiverglasung gegenüber äusseren Witterungsbedingungen zu verantworten hat. Die meistens unterschätzten Risiken nehmen jährlich zu, weil anfangs vielfach unbemerkt, sich wegen den geschwächten Bleiprofilen, welche z.T. ganz durchbrochen sind, dass sich originale Glassubstanz-Teile aus den den Profilen herauslösen, verselbständigen und herausbrechen, um danach unbemerkt auf die Bodenebene herunter zu fallen - verlorengehen. Die Herausschiebung angesagter Neuverbleiungen lässt zudem befürchten, dass sobald diese nicht mehr zu verlängern ist, bei Bedarf dieses Material fehlen könnte. In Europa gibt es nämlich nur noch sehr wenige Unternehmen, welche Bleiprofile für Glasmaler aktiv reproduzieren. In ein paar Jahren wäre denkbar, dass keine Bleiprofile mehr hergestellt werden. Umso mehr, weil sich eben gerade eine Expertenkommission aus dem EU-Parlament damit zu beschäftigen hat, die Verarbeitung und Nutzung von Bleiprofilen in den Atelier-Werkstätten allenfalls zu verbieten.

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Die Glasmalerei Halter in Bern - veränderte seine Atelierstruktur per 01.06.2020. Martin Halter verfügt über eine über 50jährige Berufserfahrung an vorderster Front und beherrscht eine sensibilisiert kunsthandwerkliche Fertigkeit. Gerade deshalb wird Martin Halter sein Wissen über Theorie und Praxis weiterhin mit seinen Dienstleistungen für Sie als Interessenten zu Verfügung halten. Nach wie vor, kann sich Martin Halter, als Glasmaler /Kunstglaser EFZ und Glasmaler-Restaurator IER aktiv dort einbringen, wo man auf diesem Gebiet nach Lösungen sucht oder auch nach Projekte für eine neue Glaskunst-Inszenierung in der Architektur sucht. Glaskunst als Bestandteil architektonischer Kreation - vom Entwurf, Projektbegleitung und Umsetzung (inkl. Montage an Bestimmungsort). 
 
 
Berns ältestes Drei-Generationen-Atelier für Glasmalkunst veränderte im 2020 seine interne Werkstatt-Struktur. Unsere Angebote und Dienstleistungen werden Ihnen auch in naher Zukunft zur Verfügung gehalten. (Voranmeldung zum Atelierbesuch erwünscht) - Kontakt: Atelier für Glasmalkunst Bern
 

Martin Halter beschäftigt sich als Experte, Berater und Gestalter für, wegen, mit Glasmalerei, - seine über 50-jährige berufliche Erfahrung wird er bei Bedarf überall dort einbringen, wo sich private Personen oder Institutionen dafür interessieren. Verbleibende Kontakt-Adressen: Martin Halter Bern


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Bei grösseren Glasmalerei-/Glaskunst-Projekteten, arbeitet Martin Halter mit einem ihm nahestehenden Glasatelier. Kontakt:

Schlosskirche Interlaken /BE - anlässlich der Chor-Renovationen (aussenseitig 2016 und innenseitig 2018) wurde unser Atelier mit den Unterhaltsarbeiten an den 7 Chorfenstern (davon 3 Farbfenster Glasmalereien nach Entw. von Paul Zehnder, Ausführung im Atelier HALTER Bern 1950 /52) beauftragt. Dimenson je Fenster 130 x 890 cm.


Martin Halter (in 3. Generation) verfügt selbst über 5-Jahrzehnte lange Berufserfahrung in Theorie und in der Praxis an vorderster Front. Insbesondere bei der Intandstellung geschädigter Glasmalereien oder Bleiverglasungen sind seine aktiven Dienste sehr gefragt: Beratung, Expertisen, Analysen oder Dokumentierungen. Spezifische Ausführungen von Reparaturen oder Restaurierungen an gläsernen Substanzen, werden von Martin Halter  - begleitet durch seine kunsthandwerklichen Fertigkeiten -   wiederum respektvoll einer historisch vertretbaren Originalität zurückgeführt. Falls Sie mehr in Erfahrung bringen möchten - Anfragen sind mit keinen Kosten verbunden, aber Klärungen können mithelfen, schützenswerte Originale in dieser Kunstform vor weiteren Schäden zu bewahren.
 

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Aktuelle Befindlichkeiten, anstehender Probleme im Bereich Glasgemälde- und Kirchenfenster-Restaurationsmassnahmen

 

Martin Halter, Glasmaler /Kunstglaser EFZ und Glasmaler-Restaurator IER in CH-3013 Bern

 

Die in der Gegenwart überproportionale Einflussnahme einer wissenschaftlichen Doktrin, zur Sicherung und Rettung geschädigter oder in Mitleidenschaft gezogener Glasmalerei, widerspricht in vielen Fällen,  dem eigentlich hohen Anspruch, sich diesem Themenbereich ernsthaft und effizient annehmen zu wollen. Denn, weitestgehend wurden die Konservatorischen Richtlinien zur Erhaltung und zum Schutz von Glasmalereien mehrheitlich von Exponenten der Wissenschaft im Alleingang auf- und zusammengestellt. Bei genauerer Betrachtung des Inhalts, bemerkt man als langjähriger Fachmann an vorderster Front, wie sich Beschreibungen oder Hinweise zu spezifischen Situationen vielfach unverbindlich halten oder gar widersprechen.

Es fehlt die praxisbezogene Komponente, welche man bei den Hinweisen oder Beschreibungen zu bestimmten Sachverhalten eindeutig vermisst. Durch das Fehlen verlässlicher Angaben, welche sich tatsächlich an einer praxisbezogenen Ausrichtung orientieren könnten, so lassen sich aktuelle eher irreführend interpretieren.

 

Bei anstehenden Situationen, wo eine in Mitleidenschaft gezogene Glasmalerei einer Restauration zu unterziehen ist, erlebt man im Vorfeld immer noch zu oft, wie unbeholfen sich offiziell ernannte Entscheidungsträger*Innen von der Denkmalpflege auf kolportierte Aussagen oder Hinweisen - einzig auf sogenannt offiziell agierender Institutionen für Glasgemäldeforschung berufen möchten  -  aber leider aus verständlichen Gründen  nicht bemerken können, dass zuweilen ein theoretischer Rat oder ein Hinweis zu einer zu verfolgenden Verarbeitungstechnik aus solchen Institutionen, nicht wirklich als glaubwürdig einzustufen sind. Aus Selbsterfahrung ist mir bewusst, dass ich mich in solchen Fällen um so mehr gewissenhaft als Praktiker einbringen muss, um zu verhindern, dass ein weiteres Original für die Zukunft abhanden kommen könnte. Selbst dann, wenn sich dabei eine Ansprechperson von mir im Moment angegriffen fühlen muss, habe ich mir dennoch die Chance zugelassen, um eine weitere Person, wie in diesem Falle aufzuklären, was praxisorientiert und verantwortlich zu vertreten ist und was eben nicht! Einfach der historischen Substanz zuliebe.-

 

Andererseits kann ein Praktiker im Alltag von den Launen der Entscheidungsträger*Innen sehr abhängig verbleiben, selbst wenn dieser sich für den Erhalt eines Originals gewissenhaft und kompetent einsetzen würde. So ergeben sich Beispiele genug, wo sich Praktiker begründet weigerten, eine fragwürdige Auflage zur Ausführung einer Restauration einzuhalten. Mit dem Resultat, dass diesen ganz einfach der Auftrag entzogen wurde. Solche Machtspiele werden eben auch begleitend immer wieder neu festgestellt und bleiben ein ungelöstes menschliches Armutszeugnis.

 

Demnach sich insbesondere Historiker*Innen und Wissenschaftler*Innen immer sehr gerne auf solche Konservatorische Richtlinien berufen und auch an diesen festhalten möchten, bleibt es zuweilen nicht verwunderlich, falls die Genannten selbst durch die widersprüchlich aufgeführten Richtlinien verunsichert oder irritiert werden, dass sie sich bei ihrer Aufgabenerfüllung, z.B. als Projektbegleiter nur unnötig überfordert fühlen müssen.

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Vielen Menschen bleibt es in solchen Situationen fremd, sich eine eigene Überforderung eingestehen zu müssen. Derweil setzt sich dann meistens das eigene Ego oder die reine Willkür durch und so kann sich lange Zeit unbemerkt, eine nicht mehr einzugrenzende Eigendynamik entwickeln und letztendlich durchsetzen, wo jedoch eine ursprünglich gewissenhafte Restaurations-Massnahme an der schützenswerten Original-Substanz  – sodann einmal mehr, einmal weniger -  unter solch speziellen Gegebenheiten zu leiden hätte oder sogar für die weitere Zukunft das Original dem gänzlichen Zerfall zugeführt würde.

 

Die heute immer noch geltenden Richtlinien, für konservatorische Massnahmen bei historisch-relevanten Glasmalereien, stehen bloss auf Papier, jedoch inwiefern solche im Ernstfall real umzusetzen sind, ist alleine davon abhängig, nach welchen Kriterien und nach welchem Verständnis verantwortliche Personen bereit sind zu handeln. Leider gibt es sehr viele negative Beispiele, wo die Distanz zum schützenwerten Original einfach zu gross verbleibt und wo wegen Missachtung selbst vermeintlich kleiner Ungereimtheiten, die Original-Substanz weiterhin zu leiden hat. Meistens kümmert sich das ehemals verantwortliche Entscheidungsgremium während der Ausführungsphase, danach wenig oder gar nicht darum, wie sich die Befindlichkeiten an der restaurierten Substanz weiterhin entwickeln würden oder ob es z.B. verdeckte Mängel zu bestanden gilt.

 

Der Kostenaufwand für die Instandstellung oder Sicherung glasmalerischer Substanz, sollte keinen dominierenden Einfluss auf die Entscheidungsgrundlage haben, wie eine Reparatur-Ausführung zu handhaben ist. Der Stellenwert einer Restauration und dessen Beurteilung, sollte sich in erster Linie auf den eigentlichen Sachverhalt und die Umstände konzentrieren. Gestützt auf vorliegende Offerten, sollte der Unternehmer vor Ort die Gelegenheit haben, um sein Vorgehen vor einem Entscheidungsgremium klärend zu kommunizieren.

Erst durch eine übereinstimmende Klarheit auf beiden Seiten, bleiben unliebsame Überraschungen inbezug auf Verarbeitungstechnik weitestgehend ausgegrenzt.       


- profunde Professionalität - lösungsorientierte und effiziente Reparatur-Ausführungen oder Unterhaltsarbeiten am Bau 

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Atelier mit Jahrzehnte langer Erfahrung

oder auch neu erstellte Bleiverglasungen für entsprechende Objekte:

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Referenz-Nachweis unserer Arbeiten - während den letzten 100 Jahren (1916 - 2016)

- kann hier online bestellt werden

Monografie "Farbglaswelten" erschien anlässlich des 100jährigen Bestehens - Berns älteste Glasmaler-Familientraditon der Gegenwart.

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Eine Realität - die Glasmalerei wird nicht einzig durch Witterungseinflüsse und Alterung bedroht

Martin Halter, gelernter Glasmaler /Kunstglaser EFZ und Glasmaler-Restaurator IER, mit über 50jähriger Berufserfahrung - in dritter Generation aktiv

Die aus Wissenschaft und von der Denkmalpflege vertretenen Richtlinien zu empfohlenen konservatorischen Massnahmen, an einer in Mitleidenschaft geratenen Bleiverglasung oder Glasmalerei, lenken vielfach vom eigentlich ursprünglichen Sachverhalt ab.

Bevor man eine Schädigung am betreffenden Objekt analysiert hat und die genauen Erkenntnisse über die Umstände noch ungeklärt bleiben, möchte man aber bereits die Auflagen für eine Instandstellung oder Sicherung im Voraus festgelegt haben: insbesondere die Annahme, welche im Interesse eines schützenswerten Objektes zu erfolgen hätten, wären grundsätzlich nach dem Motto - nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich – auszuführen. Unter einer solch widersprüchlichen Doktrin, wurden in der Vergangenheit und bis heute, oftmals sehr fragwürdig ausgerichtete Massnahmen in die Wege geleitet und durch Historiker begleitend angeordnet. Aber leider nicht selten zum Nachteil einer schützenswerten Glasmalerei oder Bleiverglasung. Weil bei den jeweiligen Realisierungen, selbst prioritär zweckdienliche Massnahmen unterlassen oder ganz einfach vergessen wurden.


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An vorderster Front zeigen sich in der Praxis immer wieder neue Beispiele, wie durch vorschnelle Entscheidungen, ohne auf praxiserprobte Verbindlichkeit zu achten, sich nach relativ kurzer Zeit erneut eine zwingende Korrekturmassnahme aufdrängt. Eine solch zu überprüfende Notwendigkeit steht daselbst meistens nicht mehr im Vordergrund, denn nach Abschluss einer ausgeführten Sicherungs- oder Restaurationsmassnahme wurde ja eine datierte Dokumentation erstellt und archiviert. Welche nun als Nachweis ausreichen sollte, sich um dieses Objekt nicht mehr sonderlich kümmern zu müssen.

Das komplexe Thema zum Erhalt und zur Sicherung von historischen Erzeugnissen der originalen Glasmalkunst, steht durch verschiedene falsch verstandenen Gegebenheiten und in-/offiziellen Verlautbarungen unter Druck. Das Hauptproblem an einer gefährdeten oder ungesicherten Original-Substanz wird meistens durch eine ungenügend ausgerichtete Sensibilität im praxisnahen und ganzheitlichen Denken überschattet.

Die Konstellation von Mitgliedern, innerhalb einer zusammengesetzten Entscheidungs-Kommission zu Restaurationsauflagen und – vorgaben, übernimmt jeweils eine zentrale Rolle in der Verantwortung wahr. Jedoch im Falle eines durch die Kommission beantragten Fehlentscheides, worauf sich in kurzer Zeit, wieder eine neue negative Veränderung an der Original-Substanz zeigen kann, bleiben die meisten verantwortlichen Exponenten für die Öffentlichkeit unerkannt und niemand wird sie je dafür belangen. Passend dazu zitiere man die Aussage eines Historikers: „Fehlentscheide seien immer auch als herangewachsenes Ding in der Historie in Betracht zu ziehen.“

Anstatt den Ursächlichkeiten dieses unrühmlichen Zustandes nachzugehen, begnügt man sich in diesem Zusammenhang auf der Basis von Halbwahrheiten zu verharren, um sich jeweils weiterhin mit seiner eigenen Beliebigkeit arrangieren zu können. Das heisst, der Willkür bleiben Tür und Tore weit offen, sich jeweils entsprechend seiner Tagesform bei anstehenden Entscheidungen mit einzubringen.

Niemand will wahrhaben, dass diese von mir umschriebenen Zustände mehrheitlich dem aktuellen Zeitgeist entspricht, was gleichsam für die Original-Substanzen bedeutet, dass diese somit einer zusätzlich latenten Bedrohung, neben den uns bereits bekannten prozessualen Alterungen ausgesetzt verbleiben.


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...oder auch ganze, glasmalerische Kopien nach Altmeistern:




Die Distanz zum (Kunst-)Handwerk vergrössert sich zusehends mehr. Durch eine überproportionale Verwissenschaftlichung im Restaurationsbereich vieler Kunsthandwerke - aus eigener Erfahrung, insbesondere auch bei schützenswerten Glasmalereien - wird der für die Sicherstellung und der für den Erhalt zuständige Glasmaler und Kunstglaser zunehmend mehr ausgegrenzt. So möchte man sich in der Tendenz - bei einer in Mitleidenschaft gezogenen Glasmalerei - bloss mit einer Bricolage begnügen, um so eine vermeintliche Sicherstellung zu erwirken und will glauben, dass nun alles in bester Ordnung sei.

In der Bedeutung von Bricolage wäre hier einmal mehr anzumerken, wie dies zu verstehen ist: „Basteln, Heimwerken, auf eigene Faust kleinere Reparaturen ausführen.“ -

Bricoleur als Gegenbegriff zum Ingenieur verwendet, um damit zwei unterschiedliche Denkansätze im Umgang mit Kultur zu kennzeichnen: während der Ingenieur planmässig und rational an seine Arbeit geht, und die richtigen Spezialwerkzeuge einsetzt, nimmt der Bricoleur-Bastler alles, was ihm irgendwie zuhanden ist, um es zu seinen Zwecken als Werkzeug umzufunktionieren und einzusetzen, ohne sich um die Verwendung, die den Teilen eigentlich zugedacht war, zu scheren.

Somit verbleibt heute auch die Glasmalerei zunehmend einer ungewissen Zukunft ausgesetzt und niemand will dafür die Verantwortung übernehmen, wie sich eben die berufsspezifischen Aussichten und Gegebenheiten heute darzustellen vermögen und weiterentwickeln.


Was ebenso zu ergänzen bleibt: dem vermeintlichen Nachwuchs, wurde aus falsch verstandenen Sozialisierungsmassnahmen (an den Berufsschulen und teilweise in den Werkstätten), die Bewilligung zur unabhängigen Ausbildung zum Kunstglaser vor zirka 2 Jahrzehnten entzogen. Der Berufsauswahl will man Grenzen setzen, um das Spezifische zu kanalisieren und möglichst flach zu halten. So hatten sich die Verantwortlichen der Berufsbildung entschieden: in der noch z.Z. möglichen Berufslehre zum Glasmaler – innerhalb von 4 Jahren - würde man einfach auf die Schnelle die Lernziele des Kunstglasers (gilt heute nicht mehr als Berufslehre) auch noch mit einbeziehen können. Dies bleibt eh zu hinterfragen, ob diese Rechnung überhaupt aufgehen kann?

Wie merkwürdig sich dies doch vernehmen lässt: die vormals separaten Berufsausbildungen - zum Kunstglaser dauerte 3 Jahre und die des Glasmalers 4 Jahre. Lernte man beide Berufe nacheinander, wurde dem Lernenden bei der zweiten Lehre eine Kürzung von 1 – 2 Jahren gewährt. Was sich durchaus bestens bewährte.

Durch einen solchen Entscheid wurde der Berufsstand bewusst in seiner Selbstbehauptung geschwächt. Heute werden in der ganzen Schweiz aktuell noch 3 Lehrverhältnisse zum Glasmaler (auf 4 Lehrjahre verteilt) registriert.
Die meisten Historiker-/Innen der Gegenwart setzen sich auf den Standpunkt, die noch vorhandenen Berufsleute im Bereich von Glasmalerei /Bleiverglasung (oder Kunsthandwerk im Allgemeinen), hätten sich vordringlich als Befehlsempfänger bei anstehenden Problemen anzubieten, um einzig ihren Empfehlungen – ohne wenn und aber – beflissentlich nachzukommen und diese umzusetzen.

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Ein selbstständiges Engagement und Beurteilungsvermögen eines Berufs-Glasmalers soll bei lösungsorientierten Entscheidungen (innerhalb einer Kommission) für Sicherungsmassnahmen an originaler Substanz nicht mehr von Bedeutung sein. Mit anderen Worten, sollte sich heute ein bestens ausgewiesener Glasmaler, mit einer langjährigen Erfahrung, einer für ihn unzulänglichen Direktiven zu Sanierungsmassnahmen eines Historikers widersetzen, würde dieser einfach von den Referenzlisten gestrichen oder allenfalls würde ihm sogar ein Auftrag entzogen, selbst wenn seine berechtigte Kritik oder sein Änderungsvorschlag für eine bevorstehende Sanierung der Wahrheit entspräche.

Leider verhindert derzeit das personifizierte hierarchische Denken eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe   - zwischen dem zuständigen Historiker (oder der Wissenschaft) und dem ausführenden Glasmaler - gemeinsam eine Aufgabenerfüllung erfolgreich zu erzielen.

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Eine Akademisierung zieht nicht zwingend 
eine verbesserte Professionalisierung nach sich. 

Noch zu vielen HistorikerInnen ist dies nicht im Entferntesten bewusst. Eine Schadensbeurteilung, ohne gleichberechtigten Einbezug eines bestausgewiesenen Glasmalers aus der Praxis, führt längerfristig in eine Sackgasse.  Aber darunter leidet oft die ursprünglich zu schützende Original-Substanz.
Aktuell wird so das Kulturerbe vergangener Zeitepochen, unter einer solch einseitigen Entwicklungsphase zusätzlich einer ungewissen Daseinsberechtigung ausgesetzt. Insbesondere fällt auf, dass für die Planung, nach erfolgter Sanierung /Restauration von schadhafter Glasmalerei (Kirchenfenster oder Glasgemälden), der Ansatz zur zukunftsorientierten Bediender-Freundlichkeit (Unterhalt) nicht einmal thematisiert ist. Im Interesse der Original-Substanz verpasst man oft die Chance, an einer angestrebten Nachhaltigkeit zum Durchbruch zu verhelfen. 
Die Gegenwart reflektiert, wie bloss punktuell oder rudimentär, vielfach einseitig von egozentrisch-veranlagten Personen (aus  wissenschaftlichen Kreisen), in bestimmten Fällen so unabdingbar an schützenswerten Glasmalereien herumspekuliert wird, um irgend eine beliebige Weisung oder Auflage zu kommunizieren. Ihrer Ansicht nach, sollen Glasmaler bloss noch als Befehlsempfänger geduldet bleiben. Wie abgehoben,  verzichten sie gerne auf die langjährige Erfahrung von Glasmalern an vorderster Front. info@glasmalkunst.ch

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